Suche eines Franchisekonzeptes
Erweiterte Suchkriterien
Messen und
Veranstaltungen

FRANCHISING – BEGRIFFE UND DEFINITIONEN

Was ist der Unterschied zwischen einem Franchise Geber und einem Franchise Nehmer? Viele Begriffe werden allgemein in Verbindung mit dem Erwerb und Besitz einer Franchise-Lizenz verwendet. Wenn Sie beabsichtigen, eine Franchise-Lizenz zu erwerben, müssen Sie mit diesen Begriffen vertraut sein. Nachfolgend finden Sie Erklärungen der wichtigsten Franchising-Begriffe.

Franchise -- Franchise ist ein rechtlicher Vertrag, der es einem Unternehmen mit einem Produkt, einer Idee, einem Namen oder einem Warenzeichen ermöglicht, bestimmte Rechte und Informationen zum Betrieb eines Geschäfts an einen unabhängigen Geschäftseigentümer zu übertragen. Im Gegenzug zahlt der Geschäftseigentümer (Franchise Nehmer) Gebühren und Lizenzgebühren an den Franchise Geber.

Franchise Geber - Ein Franchise Geber ist ein Unternehmen, das ein Produkt, eine Dienstleistung, ein Warenzeichen oder ein Geschäftsformat besitzt und diese einem Geschäftseigentümer gegen eine Gebühr und eventuell andere Gegenleistungen zur Verfügung stellt. Ein Franchise Geber erstellt oftmals die Bedingungen, unter denen der Geschäftseigentümer sein Geschäft betreiben muss, aber er kontrolliert das Geschäft nicht und ist nicht finanziell daran beteiligt. McDonalds ist ein Beispiel für einen Franchise Geber.

Franchise Nehmer - Ein Franchise-Nehmer ist ein Geschäftseigentümer, der eine Franchise-Lizenz von einem Franchise Geber erwirbt und ein Geschäft unter Verwendung des Namens, des Produkts, des Geschäftsformats oder anderer Artikel des Franchise Gebers betreibt. McDonalds verkauft beispielsweise eine Franchise-Lizenz an einen Franchise-Nehmer. Diese ermöglicht es dem Franchise-Nehmer, ein McDonalds-Schnellrestaurant zu betreiben.

Franchise-Gebühr - Eine einmalige Gebühr, die von dem Franchise-Nehmer an den Franchise-Geber gezahlt wird. Die Gebühr wird für das Geschäftskonzept, das Recht zur Nutzung der Warenzeichen, die Unterstützung bei der Geschäftsführung und andere Dienstleistungen des Franchise-Gebers gezahlt. Die Zahlung dieser Gebühr berechtigt den Franchise-Nehmer zur Eröffnung und zum Betrieb eines Geschäfts unter Verwendung der Geschäftsideen und Produkte des Franchise-Gebers.

Lizenzgebühr - Eine dauerhafte Gebühr, die von dem Franchise-Nehmer an den Franchise-Geber gezahlt wird. Die Lizenzgebühr entspricht üblicherweise einem Prozentsatz des von dem Franchise-Nehmer erwirtschafteten Bruttoertrags.

Vorvertragliche Informationen – Dies ist ein Dokument, das in vielen Ländern bereits gesetzlich vorgeschrieben ist, in Deutschland jedoch noch nicht. Es verpflichtet den Franchise Geber gegenüber dem Franchisenehmer vor Vertragsunterzeichnung zu umfassender Aufklärung über alle Aspekte der Vertragsbeziehung.

Warenzeichen -- Ein unverwechselbarer Name oder ein Symbol, der/das verwendet wird, um ein Produkt oder eine Dienstleistung von anderen Produkten oder Dienstleistungen zu unterscheiden. Ein Warenzeichen muss beim zuständigen Patentamt (München) eingetragen werden. Es darf nur von dem Eigentümer benutzt werden. Jede andere Person darf dieses Warenzeichen nur mit der Genehmigung des Eigentümers benutzen. Ein Teil des Werts einer Franchise-Lizenz besteht in dem Recht, ein anerkanntes Warenzeichen zu nutzen.